Vorteile der dualen Ausbildung für KMU mit Migrationshintergrund

  •   Bedarfsgerechte Ausbildung des eignen Nachwuchses
  •   Auszubildende produktiv einsetzen
  •   Personalentwicklung weniger abhängig vom Arbeitsmarkt
  •   Sparen von Kosten für Personalgewinnung und von         Umschulungen
  •   Risiken von Fehlbesetzungen und Fluktuation sinken
  •   Betriebliche Ausfallkosten durch personale Engpässe     vermeidbar
  •   Imagegewinn durch Engagement in / für Ausbildung

„Schon gehört?“

Finanzielle Unterstützung für Betriebe und Auszubildende? Das sind die Möglichkeiten!

Pro Monat kostet die Ausbildung eines Betriebs im Durchschnitt 500 und 700 Euro brutto. Der größte Anteil davon ist die Ausbildungsvergütung. Viele ausbildende Betriebe wissen nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen Fördermittel vom Staat für Auszubildende erhalten können. Auch Azubis können einen Zuschuss zum Wohnen und für den Lebensunterhalt beziehen.

Individuelle Maßnahmenpakete für Betriebe

Einen Ausbildungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit gibt es, wenn behinderten oder schwerbehinderten Jugendlichen ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Der Zuschuss wird während der gesamten Ausbildungszeit gewährt, die monatliche Vergütung kann bis zu 80 Prozent des Gehalts betragen. Auch eine Kostenübernahme für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes ist möglich. Steht nach der Lehre eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis an, gibt es weitere Zuschüsse für die Dauer von einem Jahr.

Eine weitere Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit sind Ausbildungsbegleitende Hilfen. Diese werden als individuelle Maßnahmenpakete für den Betrieb entwickelt und werden bei Bedarf zu Beginn oder im Verlauf der Lehre gewährt. Die Zielgruppe sind junge Menschen mit Sprach-oder Bildungsdefiziten. So kann zum Beispiel Deutschunterricht finanziert werden.

Bezuschusste Unterstützung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Jugendliche mit schwachem Schulabschluss oder Migrationshintergrund. Die Azubis erhalten über die Bundesagentur für Arbeit Hilfen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Entwicklung fachtheoretischer Fertigkeiten. Die Betriebe bekommen die notwendigen Verwaltungs-und Organisationshilfen. Die Maßnahmen werden vollständig vom Jobcenter getragen.

Für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle haben, aber die Schule abgeschlossen haben, kommt eine sogenannte Einstiegsqualifizierung infrage. Hier werden junge Menschen auf eine Lehre im Betrieb vorbereitet.

Arbeitgeber können über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten die Leistungen im täglichen Arbeitsleben verfolgen. Junge Menschen, die aufgrund von Lernbeeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligung noch nicht in der Lage sind, eine Lehre in vollem Umfang zu absolvieren, werden so schrittweise an die Anforderungen herangeführt.

Die Arbeitsagentur unterstützt Betriebe dabei finanziell, unter bestimmten Voraussetzungen wird auch die Ausbildungsvergütung bezuschusst.

Die Förderpakete greifen ebenfalls, wenn Unternehmen eine Ausbildungsstelle an einen Flüchtling vergeben möchten. Für Asylberechtigte gelten die Leistungen in vollem Umfang, Geduldete müssen einen Mindestaufenthalt nachweisen.

Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Azubis

Das Gehalt während der Ausbildungsjahre ist so gering, dass die meisten Azubis im Elternhaus wohnen bleiben. Doch wenn der Wohnort für die Lehre gewechselt werden muss, ist die Finanzierung oft problematisch.

In diesen Fällen stellt der Staat Mittel bereit. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die betriebliche und außerbetriebliche Lehren unterstützt. Nur die erste Lehre wird bezuschusst. Der Antrag wird bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt, das Einkommen der Eltern wird für die Berechnung zugrunde gelegt.

Die Förderung erfolgt für die gesamte Dauer der Lehre, der Antrag sollte daher so früh wie möglich gestellt werden. Die Zuwendungen müssen später nicht zurückgezahlt werden. Wird die Lehrstelle jedoch seitens des Azubi gekündigt, behält sich die Arbeitsagentur vor, zu prüfen, ob Leistungen zu erstatten sind. Das Kindergeld wird auf die Förderung angerechnet.

Wenn der Mietzuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe nicht ausreicht, haben Auszubildenden die Möglichkeit, Mietbeihilfe zu beantragen. Für alle, die bereits in der zweiten Lehre stecken oder aus anderen Gründen keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können, ist es möglich, Wohngeld zu beantragen. Der Antrag erfolgt bei der Wohngeldstelle am Hauptwohnsitz.

Autor: Dr. Mustapha Bouharras, KAUSA-Servicestelle Berlin

Quellen:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Grundsatzfragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung53170 Bonn
  • Das Unternehmerhandbuch

Fachmagazin für Unternehmer, Selbständiger und Existenzgründer

Veröffentlicht 19 Juli 2017

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